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Satzung des Sportclubs Baldham-Vaterstetten e.V.

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§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

(1) Der am 15.05.1955 gegründete Verein führt den Namen „Sportclub Baldham-Vaterstetten e.V.".

(2) Der Verein hat seinen Sitz in Vaterstetten/Ortsteil Baldham und ist im Vereinsregister eingetragen.

(3) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

(4) Die Vereinsfarben sind weiß, rot und grün.

(5) Der Verein ist Mitglied des Bayerischen Landes-Sportverbandes e. V.. Durch die Mitgliedschaft von Einzelpersonen zum Verein wird auch die Zugehörigkeit der Einzelpersonen zum Bayerischen Landes-Sportverband vermittelt. In gleicher Weise wird die Zugehörigkeit der Einzelpersonen zu den jeweiligen Fachverbänden der Abteilung, denen das Mitglied angehört, vermittelt, sofern der Verein Mitglied der betreffenden Fachverbände ist.

 

§ 2 Vereinszweck und Gemeinnützigkeit

(1) Vereinszweck ist die Pflege und Förderung des Sports.

(2) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung und bekennt sich zu den Grundsätzen des Amateursportes.

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Mittel des Vereins sowie etwaige Überschüsse werden nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet. Die Mitglieder erhalten keine Anteile am Überschuss und - in ihrer Eigenschaft als Mitglieder - auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Der Verein darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen.
Ausgeschiedene oder ausgeschlossene Mitglieder haben keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen.

Eine Änderung im Status der Gemeinnützigkeit zeigt der Verein unverzüglich dem Bayerischen Landes-Sportverband e. V., den betroffenen Fachverbänden sowie dem zuständigen Finanzamt für Körperschaften an.

(3) Der Verein sieht seine Aufgaben in der Förderung und Entwicklung des Breitensports, der der Steigerung und der Erhaltung der Leistungskraft dient, sowie des Leistungs- und Hochleistungsportes als gesunde Weiterentwicklung des Breitensportes, die sich beide bedingen und ergänzen. Durch Pflege und Förderung des Sports soll jedem Mitglied die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit und eine gesunde Entwicklung seiner körperlichen und geistigen Kräfte ermöglicht werden.